- Genehmigung zur Erbringung von überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen gemäß § 7a Abs. 2 AEG Erteilung der Sicherheitsbescheinigung mit Eisenbahnbetriebsleiter.
Diese umfasst neben dem Güterverkehr, den Abtransports verunfallter Schienenfahrzeuge, Zulassungs-, Mess- und Erprobungsfahrten für aktuell nicht zugelassene Fahrzeuge, sowie sonstige außergewöhnlicher Transporte. Die Ausrichtung des Unternehmens zielt auf genau derartige Spezialtransporte ab, welche nicht als Regelverkehr gefahren werden können.
Dazu zählen:
- Begutachtung von Fahrzeugen inkl. Erstellung von Lauffähigkeiten, Schadensfeststellung für Versicherungen und dem Abtransport verunfallter Schienenfahrzeuge
- außergewöhnliche Transporte (BZA)
- Zulassungsfahrten/ Probefahrten
- Überführungen von NICHT zugelassenen Fahrzeugen
- und sonstige Spezialtransporte